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AGB

Die AGB der Fokus Aufzugtechnik GmbH sind gültig ab dem 01. Januar 2019 und ersetzen sämtliche, bisher bestehenden Fassungen hinsichtlich der Erstellungsverträge. 

Entgegenstehende Regelungen in Rahmenverträgen und Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor. Fokus Aufzugtechnik GmbH widerspricht vorsorglich eventuell entgegenstehenden AGB‘s ihrer Auftraggeber, sofern diese nicht durch die Fokus Aufzugtechnik GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§ 1 Angebote

  1. Angebote sind generell freibleibend, sofern deren Bindung nicht ausdrücklich von uns angeboten wurde. In letzterem Fall ist die Firma Fokus Aufzugtechnik GmbH vierzehn Tage gebunden.

  2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß− und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Sie können durch technisch verbesserte Produkte und Einzelteile ersetzt werden.

  1. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebots− und Vertragsunterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

§ 2 Leistungen und Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang für sämtliche Leistungen, Lieferungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

  2. Die Lieferung erfolgt nach anerkannten Regeln der Technik sowie den von der Fokus Aufzugtechnik GmbH selbst entwickelten Richtlinien und Normen, die den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Aufzugsvorschriften entsprechen.

  3. Die für den Einbau nötigen Anzeigeunterlagen, zur behördlichen Abnahme des maschinellen Teils der Anlage sowie Betriebsanleitungen, werden von Fokus Aufzugtechnik GmbH für diesen Zweck dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

 

§ 3 Fristen und Lieferzeiten

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Genehmigung aller für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten und Zeichnungen des Bestellers, durch die zuständigen Behörden, den TÜV und die GAA, sowie den Eingang der vereinbarten Zahlungen. Lieferfristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug ist.

  2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Gegenstand das Werk verlassen hat, oder die Versandbereitschaft angezeigt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Fokus Aufzugtechnik GmbH liegen, gleich ob sie bei der Fokus Aufzugtechnik GmbH selbst oder deren Lieferanten auftraten. Dies gilt auch dann, wenn sie bei bestehendem Verzug eintreten.

  3. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die Fokus Aufzugtechnik GmbH dem Auftraggeber baldmöglichst mit.

 

§ 4 Annahmeverzug

  1. Sofern sich der Auftraggeber in Annahmeverzug befindet, setzt die Fokus Aufzugtechnik GmbH eine angemessene Nachfrist.

  2. Sofern diese verstreicht, kann die Fokus Aufzugtechnik GmbH nach seiner Wahl entweder

    1. Anderweitig über den Liefergegenstand verfügen und den Auftraggeber mit angemessener Nachfrist beliefern oder

    2. Gegenüber dem Auftraggeber einen Schadensersatz i H. von 5% der Auftragssumme verlangen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen.

  3. Sollte auf Grund Annahme− und/oder Leistungsverzuges des Auftraggebers dieser Vertrag aufgelöst werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, unabhängig vom Verschulden des Auftraggebers eine Stornogebühr in Höhe des entgangenen Gewinnes, zumindest jedoch in Höhe von 5 % des Werklohnes zu fordern. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen Schadensersatzes bleiben hiervon unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines evtl. dem Auftragnehmer entstehenden geringeren Schadens vorbehalten.

 

 

§ 5 Lieferungen / Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Auftraggeber über.

  2. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Liefergegenstände auch auf die Baustelle und zwar am von der Fokus Aufzugtechnik GmbH benötigten Ort gebracht werden können.

  3. Teillieferungen sind möglich.

 

§ 6 Montageleistungen

  1. Sofern Montage vereinbart ist, stellt die Fokus Aufzugtechnik GmbH fachkundiges Montagepersonal mit erforderlichem Werkzeug zur Verfügung.

  2. Die Montage beginnt an dem vorher festgelegten Termin.

  3. Bei zusätzlichen Auflagen seitens der Aufsichtsbehörden, des TÜV oder der GAA, die bei Auftragserteilung noch nicht bekannt waren, wird die Fokus Aufzugtechnik GmbH diese ausführen, sofern der Auftraggeber eine angemessene Mehrvergütung bezahlt.

 

§ 7 Mitwirkungspflichten

  1. Der Auftraggeber hat rechtzeitig bauliche und sonstige Genehmigungen einzuholen. Die TÜV−Abnahme wird durch die Fokus Aufzugtechnik GmbH beantragt.

  2. Auflagen der Genehmigungsbehörde werden nur dann berücksichtigt, wenn sie der Fokus Aufzugtechnik GmbH rechtzeitig gekannt gegeben werden, so dass diese noch umgesetzt werden können, ohne dass eine Zeitverzögerung eintritt. Andernfalls gilt das unter §5.3. geregelte sinngemäß.

 

§ 8 Fristen und Termine

  1. Die Einhaltung von Fristen und Terminen hängt davon ab, ob der Kunde seine evtl. Mitwirkungspflichten und Zahlungseingangsverpflichtungen erfüllt hat. Sofern diese nicht eingehalten wurden, verlängern sich die Fristen und Termine entsprechend.

  2. Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die die Fokus Aufzugtechnik GmbH nicht beeinflussen kann, können die vereinbarten Fristen und Termine angemessen verlängert werden.

 

§ 9 Vergütung

  1. Preise verstehen sich in € rein netto zzgl. der gesetzl. Umsatzsteuer, sofern nicht in Angeboten oder Rechnungen etwas anderes geregelt ist. Bei Zahlungen in ausländischer Währung hat der Auftraggeber die Kosten des Geldtransfers zu bezahlen. Die Preise berechnen sich in diesem Fall nach dem Mittelkurs der Währung gegenüber € am Zahltag.

  2. Zahlungen sind wie folgt fällig:

    1. 30 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung

    2. 30 % der Auftragssumme bei Anzeige der Lieferbereitschaft und/oder Montagebeginn

    3. 30 % der Auftragssumme bei Fertigstellung

    4. 10 % der Auftragssumme bei Abnahme

Preise verstehen sich im Inland einschließlich Verpackung und Lieferung und im Ausland einschließlich Verpackung und Lieferung, an einen in der Nähe des Auftraggebers liegenden Grenzposten an der Grenze des Inlands.

 

§10 Abnahme und Übergabe

  1. Die Fokus Aufzugtechnik GmbH erklärt gegenüber dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft, wenn sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt hat.

  2. Sofern das gesamte Bauwerk noch nicht fertig gestellt wurde, kann der Auftraggeber nicht einwenden, die Abnahme sei wegen Strommangels oder Nichtfertigstellung des Werks nicht erfüllt.

  3. Im Fall des §10.2. findet die Abnahme durch Hinzuziehung eines Sachverständigen mittels Gutachtens statt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

  4. Behördliche Verzögerungen der Abnahme gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern der Betrieb der Anlage möglich ist.

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

  1. Liefergegenstände bleiben Eigentum der Fokus Aufzugtechnik GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher bestehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

  2. Sofern der Auftraggeber Liefergegenstände im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter veräußert, gehen die Forderungen aus dieser Weiterveräußerung auf die Fokus Aufzugtechnik GmbH über, sofern der Auftraggeber diese Liefergegenstände noch nicht bezahlt hat.

 

§ 12 Gewährleistung

  1. Die Fokus Aufzugtechnik GmbH hat keine Gewähr dafür zu leisten, dass der zuständige Energielieferant den Anschluss an das Energienetz nicht zulässt.

  2. Kein Mangel ist gegeben, wenn der Kraftbedarf um nicht mehr als 10 % überschritten und/oder die Leistung um nicht mehr als 10% unterschritten wird.

  3. Mängel sind der Fokus Aufzugtechnik GmbH gegenüber anzuzeigen, sobald sie auftreten. Dabei soll die Mängelrüge möglichst schriftlich erfolgen und so genau wie möglich den dem Mangel zugrunde liegenden Fehler bezeichnen.

  4. Die Fokus Aufzugtechnik GmbH behält sich Neulieferungen oder Mängelbeseitigung nach seiner Wahl bei der ersten Mängelrüge vor.

  5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, sofern der gerügte Mangel auf einem Verhalten des Auftraggebers oder Dritter beruht. Das gleiche gilt bei Mängeln, die auf ungeeignetem Baugrund, nach Übergabe erfolgender Arbeiten am Grundmauerwerk oder mangelhafter Bauarbeiten Dritter beruht.

 

§ 13 Schadensersatz , Haftung

  1. Die Fokus Aufzugtechnik GmbH haftet auf Schadensersatz sofern im Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last nachgewiesen werden. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Fokus Aufzugtechnik GmbH nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf der Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Schadenersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.

  2. Sofern die Fokus Aufzugtechnik GmbH wegen einfacher Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsabschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.

  3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und −beschränkungen gelten weder, wenn der Anbieter einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, noch für Schäden, die nach dem Produktionshaftungsgesetz zu ersetzen sind, noch für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

  4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und−begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des Anbieters, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich der Anbieter zur Vertragserfüllung bedient.

  5. Die Haftung ist insbesondere dann ausgeschlossen oder nach Verschuldungsgrad gemindert, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen hinsichtlich der einschlägigen technischen Normen, auch derer der technischen Aufsichtsbehörden ( TÜV, GAA) verletzt.

  6. Die Fokus Aufzugtechnik GmbH unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung und weist diese auf Anforderung ihrer Kunden nach.

 

 

§ 14 Hinweis Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Auf Grund der besonderen Geschäftsbeziehungen und Leistungen nehmen wir nicht an Verfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.
Unabhängig möglicher rechtlicher Notwendigkeiten sind wir dennoch darauf ausgerichtet, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden.

 

 

§ 15 Allgemeines

  1. Es kommt, soweit nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, deutsches Recht zur Anwendung.

  2. Gerichtsstand ist, sofern nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, Herford.

  3. Ergänzungen und Änderungen des angenommen Auftrages bedürfen der Schriftform.

  4. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin gültig.

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